Welche Kosten entstehen bei gesetzlich Versicherten?
Die gesetzliche Krankenkasse kommt (bei Beantragung bis zum 18. Geburtstag) für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung auf, wenn eine entsprechende Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Allerdings gelten seit 1.1.2002 die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Hierbei werden dem Ausmaß der Zahnfehlstellung fünf Ausprägungsgrade (Grad 1-5) zugeordnet.
Die Grade 1 und 2 sind privat zu bezahlen.
Bei den Graden 3-5 ist folgender Weg vorgeschrieben:
Nach Beantragung und Genehmigung der Behandlung bei ihrer Krankenkasse, erhalten sie pro Quartal eine Rechnung über 20% der erbrachten Leistungen. (10% bei einem zweiten Kind). Die restlichen 80/90% rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
Bewahren Sie diese Rechnungen gut auf.
Bei guter Mitarbeit und erfolgreichem Anschluss bekommen Sie diesen Eigenanteil nach Vorlage der Rechnungen wieder von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Welche Kosten entstehen bei Privatversicherten?
Nach der Auswertung und Vermessung der diagnostischen Unterlagen wie Abdrücke und Fotos wird von uns ein Heil- und Kostenplan erstellt. Diesen Behandlungsplan müssen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Beihilfestelle einreichen.
Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, geben Sie uns ein Exemplar wieder unterschrieben zurück.
Anschließend kann die Behandlung beginnen.
Sie erhalten vierteljährlich eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Wieviel Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab.
Dr. med. dent.
Andreas Engel
Zahnarzt für Kieferorthopädie
Bahnhofstraße 40
71332 Waiblingen
Tel.: 07151 50 48 01